Standortspezifisches Kinderschutzkonzept

Stand: 30.09.2020

Vorwort
Dieses Kinderschutzkonzept dient dazu, das Kindeswohl unserer Schüler zu gewährleisten,
also körperliche und seelische Übergriffe auf Kinder der Trelleborg- Schule zu vermeiden
bzw. zu unterbinden.
Im Besonderen sind dies
– seelische Gewalt (Bedrohungen etc.)
– körperliche Gewalt
– sexuelle Übergriffe


Der Kinderschutz innerhalb der Schule bezieht sich auf den Schutz der Schüler vor
Übergriffen
– durch andere Schüler
– durch den Kindern nahestehende Personen
– durch Fremde während der Schulzeit auf dem Schulgelände
– durch das pädagogische Personal oder Mitarbeiter von Kooperationspartnern


Dieses Konzept basiert auf der Handlungsempfehlung zur Etablierung von institutionellen Schutzkonzepten, die vom Jugendamt Pankow im November 2017 herausgegeben wurde. Das vorliegende spezifizierte Konzept dient der Trelleborg- Schule als Konkretisierung zum Kinderschutz im Unterricht und in der Nachmittagsbetreuung.
Das Konzept unterteilt sich in die Bereiche:
– Allgemeine Risikoanalyse
– Verhaltenskodex
– Schulinterner Leitfaden in einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung


1. Allgemeine Risikoanalyse
1.1. Gefährdungsanalyse zum Standort Trelleborg- Schule
Unser Schulstandort befindet sich in einem strukturierten Wohngebiet in Berlin- Pankow, zwischen der Neumannstraße und der Thulestraße. Auf Grund der stark gestiegenen
Schülerzahlen gehört zu unserem Schulkomplex, der aus zwei Schulgebäuden um einen
zentralen Hof- und Sportplatz besteht, nun auch ein MEB. Dieser ist in 800m Entfernung auf
dem Gelände der KTO angesiedelt.
Die Schüler sind wie folgt auf die drei Gebäude verteilt:
– Haus Thulestraße: Klasse 1 und 2 sowie die Hortbetreuung
– Haus Eschengraben: Klassen 3 und 4 ,Essenausgabe
– MEB: Klassen 5 und 6


Daraus ergeben sich für die tägliche pädagogische Arbeit und das Lernen der Kinder besondere Herausforderungen, auch mögliche Gefahren. Unsere Hausordnung wurde dahingehend evaluiert und erstreckt sich in ihrem Wirken auf den MEB und den täglich begleitenden Schulweg dorthin. Alle schulfremden Personen melden sich im Sekretariat im Haus Eschengraben an.


1.2. Risikoanalyse
Folgende Grundbedingungen sind bereits installiert:
– Leitbild ist vorhanden ( siehe Schulprogramm)
– Offene Atmosphäre/Willkommens- und Vertrauenskultur
– Kollegiale Fall- und Teamberatung
– Fortbildungen /Netzwerktreffen
– Arbeit im BUZ (Beratungs- und Unterstützungssystem)
– Kooperation mit anderen Institutionen und Trägern (Kitas, Sportvereine u.ä., Jugendhilfe, Polizei)
– Projekte zur Stärkung und Partizipation der Schulgemeinschaft (z.B. Streitschlichter)
– Ausgebildete Kinderschutzfachkräfte am Standort
– Kollegiale Hospitation (z.B. über den Umgang mit herausfordernden Kindern)
– Team- und Kommunikationsstruktur ist vorhanden


2. Verhaltenskodex
Unsere gemeinsame pädagogische Haltung ist wie folgt thematisiert:
Auf Grund der Größe des Schulkomplexes gibt es unzählige Räume, Fachkabinette, Flure, Toiletten mit Vorräumen, zwei Schulhöfe und viele Freizeiträume. Das Leitbild unserer Schule formuliert im positiven Sinn, wie wir uns den Umgang miteinander vorstellen. Es gilt ausnahmslos für alle schulischen- und außerschulischen Aktivitäten.
Um unsere Schule zu einem sicheren Ort für alle zu gestalten, nehmen alle pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeiter von allen Kooperationspartnern, die mit unseren Kindern zusammenarbeiten, die Verpflichtung als selbstverständlich an, sich im altersgerechten Umgang mit den Kindern eindeutig, situationsgemäß, wertschätzend und nachvollziehbar zu verhalten. Nur so können Missverständnisse ausgeschlossen werden.

3. Schulinterner Leitfaden
3.1. Beschwerdemanagement
Kinder, Lehrer, Erzieher und Mitarbeiter von Kooperationspartnern müssen, im Fall einer Beschwerde, die Möglichkeit haben auf kurzen Wegen ihr Anliegen mitteilen zu können. interner Weg externer Weg
– Pädagogisches Personal (Lehrer, Erzieher)
Bei Erstverdacht/Erstkontakt Zeugen dazu holen
– Vertrauenslehrerin
– Kinderschutzbeauftragte der Schule
– Ambulanzlehrer
– Schulleitung
– SIBUZ
– Jugendhilfe, Polizei
– Verantwortliche der Kooperationspartner
– Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche


Alle bekanntwerdenden Vorfälle werden mit Hilfe eines Dokumentationsbogens erfasst.
Die wichtigsten Telefonnummern und Kontaktdaten außerschulischer Hilfeeinrichtungen sind in jedem Lehrerzimmer in einem Ordner deponiert.

3.2. Partizipation
Im Unterricht und im Nachmittagsbereich werden Projekte und Unterrichtsinhalte
angeboten, durch die unsere Kinder lernen Grenzen zu erkennen, zu setzen und zu
akzeptieren.
Dazu gehören z. Bsp. die Themen:
– Kinderrechte
– Was sind Gefühle? den eigenen Gefühlen trauen
– Sexualerziehung/ mein Körper gehört mir
– Geheimnisse/ Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen
– Pubertät
– Gute und schlechte Berührungen
– Meine Position innerhalb der Gruppe
– Wenn aus Spaß ernst wird! (körperliche Gewalt unter Kindern)
– Altersgerechter Umgang mit Medien
– Was ist Mobbing?
– „ NEIN“ sagen lernen
– Wie und wann Hilfe holen

Auf aktuelle Vorkommnisse wird mit entsprechenden Angeboten, in sehr individueller Art
und Weise in entsprechendem Rahmen reagiert. z.B.:
– Persönliche Gespräche mit einer Vertrauensperson
– Streitschlichter werden zu Hilfe geholt
– Klassenrat


3.3. Reaktion auf mediale Gefahren
Die Bandbreite sexueller Grenzverletzungen und Gewaltverherrlichung im Internet wird
immer größer. Die digitalen Medien sind längst Bestandteil des Alltages unserer Kinder und
sind Herausforderung und Risiko zugleich.
Dieser Entwicklung entsprechen wir mit einem Computerführerschein ab Klasse 4.
Um das Verbreiten von unangebrachten, gewaltverherrlichenden Videos und Fotos jeglicher
Art auf unserem Schulgelände und damit verbundenes Mobbing zu verhindern, ist ein
Handyverbot in unserer Schulordnung fest verankert.

3.4. Rehabilitation
Bei schwerem grenzüberschreitenden Verhalten von Kindern gegen Kinder wird abhängig
von der Schwere des Vergehens gehandelt. Jegliches Verhalten dieser Art wird nicht toleriert
und entsprechend der Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen im Schulgesetz § 63 und § 62
geahndet.
Bei anderem grenzüberschreitendem Verhalten wird in altersgerechter Art und Weise
reagiert. Entscheidend hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hier treten die
Maßnahmen des Handlungsplans in Kraft.

Anlagen:
3.4.1. Berlineinheitliche Indikatoren/ Risikofaktoren zur Erkennung und
Einschätzung von Gefährdungssituationen (Anlage Nr.3)
3.4.2. Meldebogen Kinderschutz im Rahmen der Kooperation SchuleJugendamt (Anlage 4 und 4a)
3.4.3. Handlungsplan zum Leitfaden (Anlage 5 oder Anlage 6)
3.5. Evaluation
Nach jedem Vorfall erfolgt eine nachhaltige Analyse und Aufarbeitung des Vorgehens.
Entsprechende Schlussfolgerungen werden sofort in das Schutzkonzept eingearbeitet.